Rechtsprechung
VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans
- rewis.io
Keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039
Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83;… U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37).Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110 = juris Rn. 6;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 31 Rn. 36).
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039
Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37). - BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10
Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039
Die Änderung eines Bebauungsplans obliegt nach § 2 BauGB der Gemeinde und nicht der Bauaufsichtsbehörde (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - BVerwGE 142, 1 = juris Rn. 22 m.w.N.). - BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04
Grundzüge der Planung
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039
Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83;… U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37). - BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08
Zulässigkeit einer gewerblichen Mobilfunk-Sendeanlage im reinen Wohngebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039
Von Bedeutung für die Beurteilung, ob die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt, können auch Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung sein (vgl. BVerwG vom 29.7.2008 - 4 B 11/08 - ZfBR 2008, 797 = juris Rn. 4).
- VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 5 K 15.1256
Befreiung von der Festsetzung der Höchstzahl an Vollgeschossen
Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BayVGH, B. v. 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris, Rn. 9; BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110).Was den Bebauungsplan in seinen "Grundzügen", was seine "Planungskonzeption" verändert, lässt sich nur durch (Um-)Planung ermöglichen und darf nicht durch einen einzelfallbezogenen Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden (vgl. BayVGH, B. v. 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris, Rn. 9).
Für den westlichen Bereich des Bebauungsplans hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. April 2015 im Übrigen bereits festgestellt, dass es sich bei der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse um einen Grundzug der Planung handle (BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris).
Denn auch die Festsetzung der zulässigen Zahl von Vollgeschossen stellt eine Mindestfestsetzung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB dar (…vgl. Jäde, a. a. O., § 31 Rn. 14; BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris), die Indizwirkung für die Frage, ob Grundzüge der Planung betroffen sind, haben kann.
- VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.468
Grundzüge der Planung
Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BayVGH, U. v. 8.12.2015 - 15 B 14.1840 - juris; B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris Rn. m. w. N.). - VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.469
Keine Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei …
Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BayVGH, U. v. 8.12.2015 - 15 B 14.1840 - juris; B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris Rn. m. w. N.).
- VGH Bayern, 29.04.2020 - 15 ZB 18.96
Zu der Frage, ob es sich bei festgesetzten Baugrenzen um einen Grundzug der …
Soweit die Klägerin sich auch darauf bezieht, dass die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse ungeeignet sei, um die Höhenstruktur des Altbestands exakt nachzubilden und zur Erreichung dieses Ziels die Festsetzung der absoluten Gebäudehöhe zielführender sei, wird auf den Beschluss des Senats vom 23. April 2015 (15 ZB 13.2039 - juris) verwiesen. - VG Augsburg, 15.07.2015 - Au 4 K 14.1698
Carport
Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BayVGH, B.v. 23.04.2015 - 15 ZB 13.2039 - juris Rn. 9). - VG Schwerin, 18.06.2020 - 2 A 314/18
Befreiung für 18 Ferienhäuser in festgesetztem Sondergebiet mit Zweckbestimmung …
Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf daher nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 2 A 1412/16 SN - amtl. Umdruck S. 8 f. mit Hinweis auf VGH München, Beschluss vom 23. April 2015 - 15 ZB 13.2039 - juris m.w.N., Beschluss vom 17. November 2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn.9). - VG Augsburg, 01.10.2015 - Au 5 K 15.412
Baueinstellung; abweichende Ausführung zu genehmigten Bauvorlagen; Ermessen; …
Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. April 2015 (Az. 15 ZB 13.2039) zurückgewiesen. - VG Augsburg, 01.10.2015 - Au 5 K 15.269
Verpflichtungsklage; Baugenehmigung für die Errichtung von Vordächern an einem …
Den hiergegen von der Klägerin gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. April 2015 (Az. 15 ZB 13.2039, juris Rn. 13 ff.) zurückgewiesen.
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VG Augsburg, 23.04.2015 - Au 15 ZB 13.2039 |
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 23.04.2015 - Au 15 ZB 13.2039
- VGH Bayern, 08.11.2016 - 15 ZB 15.1069